AGB
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AVLB)
Lagerhaus Axams (A-Holz Sägewerk GmbH)
(Stand: November 2025)
I. Allgemeines – Geltungsbereich
§ 1 Geltung der Bedingungen
Die nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (AVLB) gelten für alle Lieferungen und Leistungen, die die Lagerhaus Axams (A-Holz Sägewerk GmbH, nachfolgend kurz „Verkäufer“ genannt) gegenüber ihren Kunden (nachfolgend kurz „Käufer“ genannt) erbringt.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Käufers, insbesondere Allgemeine Einkaufsbedingungen, werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsinhalt, es sei denn, ihrer Geltung wurde vom Verkäufer ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
Diese Bedingungen gelten sinngemäß auch für Werkleistungen und andere Dienstleistungen.
Soweit in diesen AVLB keine Regelungen getroffen werden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen Österreichs.
§ 2 Vertragspartner
Verkäufer: Lagerhaus Axams (A-Holz Sägewerk GmbH), Gewerbepark 5, 6094 Axams, Tirol, Österreich
Käufer: Ist entweder ein Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) oder ein Unternehmer im Sinne des Unternehmensgesetzbuches (UGB).
II. Vertragsabschluss und Preise
§ 3 Angebot und Vertragsabschluss
Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Sie stellen lediglich eine Aufforderung an den Käufer dar, selbst ein Angebot (Bestellung) abzugeben.
Der Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers oder durch die tatsächliche Auslieferung der Ware zustande. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
Die angegebenen Preise verstehen sich, wenn nicht anders ausgewiesen, in Euro (€) inklusive der gesetzlichen österreichischen Mehrwertsteuer (MwSt.), jedoch exklusive Liefer-, Versand- oder Montagekosten.
Preis- und Leistungsänderungen sowie Irrtümer, Satz- und Druckfehler bleiben vorbehalten.
Rechnungen des Verkäufers sind, sofern nicht anders vereinbart, prompt bei Erhalt ohne Abzug zahlbar.
Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen (gegenüber Verbrauchern 4 % p.a., gegenüber Unternehmern 9,2 % p.a. über dem Basiszinssatz).
Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder anderen Gegenansprüchen zurückzuhalten oder mit eigenen Forderungen aufzurechnen, es sei denn, die Forderungen sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
III. Lieferung, Gefahrtragung und Eigentumsvorbehalt
§ 5 Lieferung und Lieferfristen
Vereinbarte Lieferfristen sind, sofern nicht ausdrücklich als Fixtermin zugesichert, unverbindlich und verstehen sich als voraussichtlicher Liefertermin.
Lieferverzögerungen, die durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen beim Verkäufer oder seinen Vorlieferanten oder andere vom Verkäufer unverschuldete Umstände eintreten, berechtigen den Käufer nicht zum Rücktritt oder zu Schadenersatzansprüchen.
Der Verkäufer ist berechtigt, Teillieferungen durchzuführen und diese separat zu verrechnen.
§ 6 Gefahrtragung
Gegenüber Unternehmern: Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware an das Transportunternehmen oder den Käufer selbst übergeben wird. Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung.
Gegenüber Verbrauchern: Die Gefahr geht erst auf den Verbraucher über, sobald die Ware an ihn oder einen von ihm benannten Dritten abgeliefert wird.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Kaufpreises samt aller Nebenkosten (insbesondere Zinsen, Spesen, Mahn- und Inkassokosten) im Eigentum des Verkäufers (verlängerter Eigentumsvorbehalt).
Der Käufer ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder sicherungszuübereignen.
Bei Weiterveräußerung der Ware tritt der Käufer dem Verkäufer schon jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer zustehen, und zwar in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.
IV. Gewährleistung und Haftung
§ 8 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen des österreichischen Rechts (ABGB/KSchG/UGB).
Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Verbrauchern 2 Jahre ab Übergabe der Ware.
Gegenüber Unternehmern: a) Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Übergabe der Ware. b) Der Käufer hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und Mängel unverzüglich, spätestens jedoch binnen 8 Tagen nach Ablieferung, schriftlich und detailliert zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Unterbleibt eine Rüge, gilt die Ware als genehmigt. c) Die Geltendmachung von § 934 ABGB (Verkürzung über die Hälfte) wird ausgeschlossen. d) Der Verkäufer hat das Recht, Mängel nach seiner Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu beheben.
§ 9 Haftung
Der Verkäufer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzungen zurückzuführen sind. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, sofern es sich nicht um Personenschäden handelt.
Die Haftung für entgangenen Gewinn, reine Vermögensschäden, mittelbare Schäden, Folgeschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen.
V. Schlussbestimmungen
§ 10 Gerichtsstand und Rechtswahl
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts (IPRG) und des UN-Kaufrechts (CISG).
Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer ergeben, wird das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Verkäufers, Innsbruck, vereinbart. Dies gilt nicht für Verbrauchergeschäfte, bei denen der Käufer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AVLB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt jene wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
A-Holz Sägewerk GmbH
Lagerhaus Axams
Gewerbepark 5 | 6094 Axams
Tel.: +43 (0)5234 68 121
Mail: office@axamer.at
www.lagerhaus-axams.at
- Mo – Fr
- 08:00 – 18:00
- Samstag
- 08:00 – 12:30
- Sonntag
- Geschlossen

